STIPENDIUM

1. Gegenstand

Der (die) Stipendiat(in) erhält ein Stipendium, welches in der jüngeren Vergangenheit zwischen 400 bis 500 Euro pro Monat betrug. Die Höhe des Stipendiums ist abhängig von den Erträgen aus dem Anlagevermögen der Stiftung und wird jährlich neu vom Verwaltungsrat festgelegt. Das Stipendium kann bis zu zwei Jahren gewährt werden. Gegen Ende der Zeit des Stipendiums sollte ein kleines Gesprächskonzert mit Werken der Stipendiat*in in der Musikakademie Frankfurt/M. (Dr. Hoch’s Konservatorium) stattfinden. Für die Realisierung dieses Konzertes wird erwartet, dass der (die) Stipendiat(in) Organisation und Probenarbeit übernimmt, bzw. selbst als Interpret in Erscheinung tritt. Ein Mitglied der Mozart-Stiftung steht als kompetenter Ansprechpartner grundsätzlich hilfreich zur Verfügung.


2. Bewerbung

Die Komponistinnen und Komponisten dürfen zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht älter sein als 35 Jahre und müssen während der Zeit der Bewerbung und des Stipendiums erklären, Deutschland als ständigen Wohnsitz zu wählen.

3. Bewerbungsunterlagen

Die Komponistinnen und Komponisten senden drei ihrer Partituren in Papierform (nebst Tonträger) ein. Die Werke sollen bereits uraufgeführt sein. Bevorzugt werden Stücke in unterschiedlichen Besetzungen europäischen Instrumentariums. Ausschließlich elektronisch erzeugte Musik wird nicht berücksichtigt. Die Dauer der Kompositionen ist prinzipiell freigestellt. Die eingereichten Bewerbungsunterlagen werden in der Frankfurter Universitätsbibliothek archiviert und daher nicht zurückgesandt.

4. Anschreiben

Die Bewerbungsunterlagen sind einschließlich eines tabellarischen Lebenslaufes sowie eines Anschreibens, in dem der (die) Bewerber(in) versichert, die in (2.) genannten Voraussetzungen zu erfüllen, sowie die Bedingungen aus (1.) zu akzeptieren, zu schicken:

An die Mozart-Stiftung von 1838 zu Frankfurt am Main
c/o Dr. Hoch’s Konservatorium
z. H. Frau Dr. Caroline Prassel
Sonnemannstr. 16
60314 Frankfurt

Einsendetermin

Die nächste Deadline für die Einsendung der Bewerbungsunterlagen ist der 15. August 2025. Es gilt das Datum des Poststempels. Die Entscheidung der Jury (des Verwaltungsrates der Mozart-Stiftung) ist unanfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.