STIPENDIUM
1. Gegenstand
Der (die) Stipendiat(in) erhält ein Stipendium, welches in der jüngeren
Vergangenheit zwischen 400 bis 500 Euro pro Monat betrug. Die Höhe des
Stipendiums ist abhängig von den Erträgen aus dem Anlagevermögen der
Stiftung und wird jährlich neu vom Verwaltungsrat festgelegt. Das
Stipendium kann bis zu zwei Jahren gewährt werden. Gegen Ende der Zeit
des Stipendiums sollte ein kleines Gesprächskonzert mit Werken der
Stipendiat*in in der Musikakademie Frankfurt/M. (Dr. Hoch’s
Konservatorium) stattfinden. Für die Realisierung dieses Konzertes wird
erwartet, dass der (die) Stipendiat(in) Organisation und Probenarbeit
übernimmt, bzw. selbst als Interpret in Erscheinung tritt. Ein Mitglied
der Mozart-Stiftung steht als kompetenter Ansprechpartner grundsätzlich
hilfreich zur Verfügung.
2. Bewerbung
Die Komponistinnen und Komponisten dürfen zum Zeitpunkt der Bewerbung
nicht älter sein als 35 Jahre und müssen während der Zeit der Bewerbung
und des Stipendiums erklären, Deutschland als ständigen Wohnsitz zu
wählen.
3. Bewerbungsunterlagen
Die Komponistinnen und Komponisten senden drei ihrer Partituren in Papierform (nebst
Tonträger) ein. Die Werke sollen bereits uraufgeführt sein. Bevorzugt
werden Stücke in unterschiedlichen Besetzungen europäischen
Instrumentariums. Ausschließlich elektronisch erzeugte Musik wird nicht
berücksichtigt. Die Dauer der Kompositionen ist prinzipiell
freigestellt. Die eingereichten Bewerbungsunterlagen werden in der
Frankfurter Universitätsbibliothek archiviert und daher nicht
zurückgesandt.
4. Anschreiben
Die Bewerbungsunterlagen sind einschließlich eines tabellarischen
Lebenslaufes sowie eines Anschreibens, in dem der (die) Bewerber(in)
versichert, die in (2.) genannten Voraussetzungen zu erfüllen, sowie die
Bedingungen aus (1.) zu akzeptieren, zu schicken:
An die Mozart-Stiftung von 1838 zu Frankfurt am Main
c/o Dr. Hoch’s Konservatorium
z. H. Frau Dr. Caroline Prassel
Sonnemannstr. 16
60314 Frankfurt
Einsendetermin
Die nächste Deadline für die Einsendung der Bewerbungsunterlagen ist der 15. August 2025. Es gilt das Datum des Poststempels. Die Entscheidung der Jury (des Verwaltungsrates der Mozart-Stiftung) ist unanfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.